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Ratgeber für Verkäufer

Maklerprovision in NRW: Wer zahlt was beim Immobilienverkauf?

Seit Ende 2020 regelt ein Bundesgesetz, wie Verkäufer und Käufer die Maklerprovision aufteilen – auch in Nordrhein-Westfalen. Hier lesen Sie, was erlaubt ist, was nicht und worauf Sie beim Maklervertrag achten sollten.

  • Sebastian Tholl, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger
  • Stand: Oktober 2026
  • 5 Min. Lesezeit

Die Rechtslage seit Dezember 2020

Früher war es in vielen Regionen üblich, dass der Käufer die gesamte Provision zahlte. Seit dem 23. Dezember 2020 gelten dafür bundesweit neue Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 656a bis 656d BGB). Sie sollen Käufer entlasten und sorgen dafür, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch selbst mindestens die Hälfte trägt.

Die vier Vorschriften im Überblick

§ 656a BGB
Der Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus braucht Textform.
§ 656b BGB
Die neuen Regeln gelten nur, wenn der Käufer Verbraucher ist – also eine Privatperson.
§ 656c BGB
Arbeitet der Makler für beide Seiten, müssen Verkäufer und Käufer gleich viel zahlen. Erlässt er einer Seite die Provision, gilt das auch für die andere.
§ 656d BGB
Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, darf er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben – und der Käufer zahlt erst, wenn der Verkäufer seinen Teil nachweislich bezahlt hat.

Welche Modelle erlaubt sind

  • Beide zahlen den gleichen Betrag: Der Makler schließt mit Verkäufer und Käufer jeweils einen Vertrag über die gleiche Provision.
  • Der Verkäufer zahlt allein: Erlaubt – für Käufer ist das Angebot dann provisionsfrei.
  • Der Verkäufer gibt einen Teil weiter: Erlaubt, aber nur bis zur Hälfte und erst nach Zahlung durch den Verkäufer.
  • Nicht mehr erlaubt: Der Verkäufer beauftragt den Makler, und der Käufer übernimmt die Provision ganz oder überwiegend.

Gilt das auch für Mehrfamilienhäuser und Grundstücke?

Nein. Die Teilungsregeln gelten nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn der Käufer Privatperson ist. Beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken oder Gewerbeimmobilien – oder an ein Unternehmen – ist die Verteilung frei verhandelbar. Bei Zweifamilienhäusern oder Häusern mit Einliegerwohnung kommt es auf den Einzelfall an.

Wann die Provision fällig wird

Ein Makler verdient seine Provision erst, wenn der Kaufvertrag tatsächlich zustande kommt und das auf seine Tätigkeit zurückgeht (§ 652 BGB). Für Sie heißt das: Ohne notariellen Kaufvertrag keine Provision. Bewertung, Exposé oder Besichtigungen allein lösen keine Zahlung aus – es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Ist die Provision steuerlich absetzbar?

Beim Verkauf der selbst genutzten Immobilie in der Regel nicht. Ist der Verkauf dagegen steuerpflichtig – etwa bei einer vermieteten Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf –, mindern Maklerkosten als Veräußerungskosten den steuerpflichtigen Gewinn. Mehr dazu im Ratgeber Steuern beim Immobilienverkauf.

Darauf sollten Sie beim Maklervertrag achten

  • Höhe der Provision und wer sie trägt – klar beziffert
  • Welche Leistungen enthalten sind, zum Beispiel Bewertung, Unterlagen, Exposé, Besichtigungen
  • Wer die Kosten für Unterlagen und Energieausweis trägt
  • Laufzeit und Kündigungsfrist
  • Ob es sich um einen einfachen Auftrag oder einen Alleinauftrag handelt

Häufige Fragen

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.